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Gerichtsbesuch:
„Diplom-Fluglehrer“ mit vielen Vorstrafen erneut verurteilt
 
Was passiert, wenn Vertrauen auf kriminelle Energie stößt, konnten Beobachter auf eindrucksvolle Weise kürzlich beim Amtsgericht in Laufen beobachten. Unter anderem wegen Untreue angeklagt war der 48jährige Fluglehrer Thomas M. Mit Erschrecken nahmen die Zuschauer – meist alle selbst Flugsportler– zur Kenntnis, welches Vorstrafenregister M. im Laufe der Zeit angesammelt hatte. Vom gemeinschaftlichen Diebstahl, Brandstiftung und immer wieder Betrug und Untreue wies der im Raum Mühldorf wirkende Fluglehrer insgesamt 15 Vorstrafen vor, wobei er bereits eine satte Haftstrafe verbüßte. Mit Unverständnis reagierten die anwesenden Flieger auf die Tatsache, dass M. nach wie vor eine Fluglizenz besitzt. Gerade bei Flugsschein-Besitzern legen die Behörden im Normalfall strengste Maßstäbe in punkto Zuverlässigkeit an.
 
Warum stand M. diesmal vor Gericht? 2006 heuerte der redegewandte M. bei einer in Ampfing ansässigen UL-Flugschule an. Schnell machte er sich „unentbehrlich“, indem er vom Theorieunterreicht bis hin zu praktischem Unterricht viele Aufgaben übernahm. Als Gegenleistung für seine Tätigkeiten, plazierte er seine Frau in die neu gegründete GmbH mit Gesellschafteranteilen. Das Pech der anderen Gesellschafter – ein Steuerberater und ein Zahnarzt - war, dass sie von fliegerischen Abläufen, Luftsport-Gesetzen und Vorschriften nahezu keinerlei Ahnung hatten. Schnell machte sich M. somit unverzichtbar und unabkömmlich. Gerügt wurde vom Gericht, dass die Gesellschafter ebenso wie die Geschäftsführer es M. „sehr leicht“ machten, Gelder der Flugschule zu veruntreuen und zu hinterziehen. Um sich zu bereichern, nutzte M. das Vertrauen seiner „Partner“ aus. So rechnete er die Theoriegebühren von rund 1000 Euro pro Flugschüler direkt mit den Flugschülern ab. Er nutzte z. T. dazu sogar das Briefpapier der Flugschule, in das er kurzerhand die Kontoverbindung seiner Frau einkopierte. Ferner verkaufte er auf eigene Rechnung Fluggutscheine und sogenannte Stundenpakete, die er dann auf Kosten und zu Lasten der Flugschule „abfliegen“ ließ. Somit entstanden der Flugschule alle Kosten, M. behielt alle Einnahmen für sich.
 
Der als Zeuge geladene jetzige Geschäftsführer, dem M. durch dessen Strafanzeige das aktuelle Verfahren zu verdanken hatte, bezifferte den der Flugschule durch M. entstandenen Schaden auf rund 95.000 Euro. Vor Gericht erklärte er zudem, dass M. nach wie vor „unternehmerisch“ aktiv ist, obwohl dieser dem Gericht zuvor von einer privaten Insolvenz berichtet hatte (M. gab seinen Schuldenstand mit 237.000 Euro dem Gericht an). Laut Angaben des Zeugen betreibt Thomas M. heute eine Online-Flugfunkschule, die er regelmäßig bewirbt und mit der er Fernunterricht im Internet (UL, PPL, Funk, Englisch) anbietet , er offeriert Italien-Reisen mit dem UL, verkauft und handelt mit Asso V-Flugzeugen, verkauft „Membercards“, betreibt ein Luftbild- und sogar ein Partner-Portal. Zudem gibt er sich als „Diplom-Fluglehrer“ aus - eine Bezeichnung, die es in ganz Europa gar nicht gibt.
 
Bis zuletzt versuchte M. die ihm zur Last gelegten Straftaten in ein anderes Licht zu rücken, mußte sich dann aber der erdrückenden Beweislast beugen. Nachdem ihm der Richter in Aussicht stellte, dass ein Geständnis durchaus strafmildernd berücksichtigt würde, beugte sich M. nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt dem richterlichen Rat.
 
In ihrem Plädoyer wies die Staatsanwältin darauf hin, dass Thomas M. im Laufe seines Lebens immer wieder versucht hatte, „oben“ mitzuspielen. Die in der Vergangenheit verhängten Bewährungsstrafen überstand er zwar – startete aber nach deren Ablauf immer wieder mit neuen Taten durch.
 
Das Schöffengericht verurteilte Thomas M. zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten mit einer  Bewährung von fünf Jahren. M. nahm das Urteil an. Es handelt sich um seine 16 Vorstrafe.