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Gerichtsbesuch:
„Diplom-Fluglehrer“ mit vielen Vorstrafen erneut verurteilt
Was passiert, wenn Vertrauen auf kriminelle Energie stößt,
konnten Beobachter auf eindrucksvolle Weise kürzlich beim Amtsgericht in Laufen
beobachten. Unter anderem wegen Untreue angeklagt war der 48jährige Fluglehrer
Thomas M. Mit Erschrecken nahmen die Zuschauer – meist alle selbst Flugsportler–
zur Kenntnis, welches Vorstrafenregister M. im Laufe der Zeit angesammelt
hatte. Vom gemeinschaftlichen Diebstahl, Brandstiftung und immer wieder Betrug
und Untreue wies der im Raum Mühldorf wirkende Fluglehrer insgesamt 15
Vorstrafen vor, wobei er bereits eine satte Haftstrafe verbüßte. Mit
Unverständnis reagierten die anwesenden Flieger auf die Tatsache, dass M. nach
wie vor eine Fluglizenz besitzt. Gerade bei Flugsschein-Besitzern legen die
Behörden im Normalfall strengste Maßstäbe in punkto Zuverlässigkeit an.
Warum stand M. diesmal vor Gericht? 2006 heuerte der
redegewandte M. bei einer in Ampfing ansässigen UL-Flugschule an. Schnell
machte er sich „unentbehrlich“, indem er vom Theorieunterreicht bis hin zu
praktischem Unterricht viele Aufgaben übernahm. Als Gegenleistung für seine
Tätigkeiten, plazierte er seine Frau in die neu gegründete GmbH mit
Gesellschafteranteilen. Das Pech der anderen Gesellschafter – ein Steuerberater
und ein Zahnarzt - war, dass sie von fliegerischen Abläufen, Luftsport-Gesetzen
und Vorschriften nahezu keinerlei Ahnung hatten. Schnell machte sich M. somit
unverzichtbar und unabkömmlich. Gerügt wurde vom Gericht, dass die
Gesellschafter ebenso wie die Geschäftsführer es M. „sehr leicht“ machten,
Gelder der Flugschule zu veruntreuen und zu hinterziehen. Um sich zu
bereichern, nutzte M. das Vertrauen seiner „Partner“ aus. So rechnete er die
Theoriegebühren von rund 1000 Euro pro Flugschüler direkt mit den Flugschülern
ab. Er nutzte z. T. dazu sogar das Briefpapier der Flugschule, in das er
kurzerhand die Kontoverbindung seiner Frau einkopierte. Ferner verkaufte er auf
eigene Rechnung Fluggutscheine und sogenannte Stundenpakete, die er dann auf
Kosten und zu Lasten der Flugschule „abfliegen“ ließ. Somit entstanden der
Flugschule alle Kosten, M. behielt alle Einnahmen für sich.
Der als Zeuge geladene jetzige Geschäftsführer, dem M. durch
dessen Strafanzeige das aktuelle Verfahren zu verdanken hatte, bezifferte den
der Flugschule durch M. entstandenen Schaden auf rund 95.000 Euro. Vor Gericht
erklärte er zudem, dass M. nach wie vor „unternehmerisch“ aktiv ist, obwohl
dieser dem Gericht zuvor von einer privaten Insolvenz berichtet hatte (M. gab
seinen Schuldenstand mit 237.000 Euro dem Gericht an). Laut Angaben des Zeugen
betreibt Thomas M. heute eine Online-Flugfunkschule, die er regelmäßig bewirbt
und mit der er Fernunterricht im Internet (UL, PPL, Funk, Englisch) anbietet ,
er offeriert Italien-Reisen mit dem UL, verkauft und handelt mit Asso
V-Flugzeugen, verkauft „Membercards“, betreibt ein Luftbild- und sogar ein
Partner-Portal. Zudem gibt er sich als „Diplom-Fluglehrer“ aus - eine
Bezeichnung, die es in ganz Europa gar nicht gibt.
Bis zuletzt versuchte M. die ihm zur Last gelegten
Straftaten in ein anderes Licht zu rücken, mußte sich dann aber der
erdrückenden Beweislast beugen. Nachdem ihm der Richter in Aussicht stellte,
dass ein Geständnis durchaus strafmildernd berücksichtigt würde, beugte sich M.
nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt dem richterlichen Rat.
In ihrem Plädoyer wies die Staatsanwältin darauf hin, dass
Thomas M. im Laufe seines Lebens immer wieder versucht hatte, „oben“
mitzuspielen. Die in der Vergangenheit verhängten Bewährungsstrafen überstand
er zwar – startete aber nach deren Ablauf immer wieder mit neuen Taten durch.
Das Schöffengericht verurteilte Thomas M. zu einer
Freiheitsstrafe von 11 Monaten mit einer
Bewährung von fünf Jahren. M. nahm das Urteil an. Es handelt sich um
seine 16 Vorstrafe.